, Jordan Nina

Elektroschrott: Hier ist die Abgabe möglich

Nahezu alle elektrischen und elektronischen Geräte gehören nicht in den Hausmüll sondern müssen ordnunggemäß entsorgt werden. Das gilt für den Badezimmerschrank mit fest verbauter Beleuchtung als auch für die blinkenden Turnschuhe. Bei batteriebetriebenen Geräten ist es dabei wichtig, die Batterien und Akkus immer vorher herauszunehmen und diese in die Batteriesammelboxen zu geben, die es an jeder Elektroaltgeräterücknahmestelle gibt. 

Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern müssen kostenfrei Altgeräte zurücknehmen. Verkauft der Laden neben Elektrogeräten auch weitere Waren, zählt nur die Fläche mit elektronischen Produkten. 

Geräte mit einer Kantenlänge unter 25 Zentimetern (also: jede Seite des Geräts darf nicht länger sein) müssen immer zurückgenommen werden – unabhängig davon, ob Sie es in dem bestimmten Laden gekauft haben oder dort nun ein neues Gerät kaufen. Für größere Geräte gilt das Prinzip alt gegen neu: Wird ein Gerät gekauft, muss ein Gerät der gleichen Kategorie (z.B. Fernseher gegen Fernseher) kostenfrei zurückgenommen werden.

Außerdem besteht noch die Möglichkeit den Elektroschrott beim Sperrmüll mit anzumelden sowie eine entsprechende Entsorgungsstätte anzufahren.

Weitere Infos finden sie auf der Seite der KKA (Kreis Kleve Abfallwirtschaft) Gmbh >Hier klicken!<